Wo ist der Unterschied zu anderen Beratungsangeboten?
- Die EUTB® ist keine Konkurrenz zu bereits bestehenden Beratungseinrichtungen, sondern ergänzt diese.
- Die EUTB® hat eine Lotsen-Funktion, um den Ratsuchenden zu ermöglichen, aus allen Möglichkeiten der Hilfe individuell einen Weg auswählen zu können.
- Die EUTB® bietet Hilfe bei der Orientierung, Planung und Entscheidung im Vorfeld der Beantragung von Leistungen.
- Die EUTB® unterstützt Ratsuchende, einen Überblick über ihre gesamte Situation zu bekommen und Prioritäten setzen zu können, da Anfragen oft komplexer Art sind und verschiedene Themen betreffen.
- In EUTB® arbeiten Berater*innen, die selbst eine Behinderung oder Erkrankung haben, auf Augenhöhe mit den Ratsuchenden.
- Der Mensch mit seinen individuellen Wünschen steht im Vordergrund und soll in seiner Position gegenüber den Leistungsträgern und Leistungserbringern gestärkt werden.
- Die Beratung ist barrierefrei erreichbar und unbürokratisch, womit Hemmungen, eine Beratungsstelle aufzusuchen, genommen werden können.
- Die EUTB® ist keine rechtliche Beratung im Sinne von § 2 Abs. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz. Ratsuchende bekommen Informationen zu ihrem Recht, aber keine Rechtsberatung.
- Die EUTB® ist keine Therapie im Sinne einer Behandlung, Linderung oder Heilung von Beschwerden oder gesundheitlichen Problemen.
Das Recht für Behinderte ist im Umbruch und soll sich künftig, wenn alle Teile des BTHG umgesetzt sind, an den Bedürfnissen der betroffenen Person orientieren, weg von einer Orientierung an Institutionen. Dh auch die Beratung muss sich verändern und an die Bedürfnisse der einzelnen, betroffenen Menschen anpassen, d.h. auch: individueller werden.
Ein Slogan aus den Anfängen der Behindertenbewegung lautet „Nicht ohne uns über uns.“ Es ist immer noch so, dass in Behörden und Hilfe-Einrichtungen Menschen entscheiden (aber auch beraten), die nicht selbst betroffen sind und nur eine Sicht von außen haben.
Wer nicht betroffen ist, ist emotional nicht beteiligt, d.h. auch nicht beeinträchtigt.
Wer nicht betroffen ist, hat Dinge nicht erlebt, die einen Betroffenen belasten und prägen.
Es ist also ein zweischneidiges Schwert. Hier aber setzt EUTB® an.
Wer was wie wahrnimmt … kann nicht allgemeingültig oder von außen beurteilt werden, sondern ist immer nur individuell zu (er)klären.
Das gilt für die Beurteilung der Gesundheit, der Wahrnehmung der eigenen Grenzen und damit der Beeinträchtigung, für die Frage, wie man zum Begriff der Behinderung steht, aber auch bei der Frage, wann man sich diskriminiert fühlt.
Grundsätzlich lässt sich festhalten: es gibt einen allgemeinen Sprachgebrauch und allgemeine Definitionen… diese sollten aber nicht als Dogma, sondern als Ausgangspunkt und/ oder Gesprächsgrundlage verstanden werden.
EUTB® kann daher auch Vermittler
(und ggf. Übersetzer zwischen Behinderten und Hilfeerbringern) sein.
EUTB® kann dabei niemals gleichgesetzt werden mit „alles wissen“. Auch die MitarbeiterInnen der EUTB®en befinden sich in einem Lernprozess. Und hier spielt dann auch die Vernetzung hinein: was einer nicht weiß, kann vielleicht jmd anderes (auch aus einer anderen EUTB®) beantworten.